Das Baugewerbe ist einer der wichtigsten deutschen Wirtschaftszweige. Damit hat auch das Baurecht eine überdurchschnittliche Bedeutung, insbesondere nachdem Teile davon seit 01.01.2018 im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert wurden.

Das private Baurecht regelt dabei die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander. Das sind private und gewerbliche Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker, Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer und auch Architekten und Ingenieure.

All diese am Bau Beteiligten beraten wir umfänglich im privaten Baurecht.

Zu unserer Tätigkeit gehört dabei die Beratung im Vorfeld, eine baubegleitende Beratung vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerkes bei typischen Problemen wie z.B. Bauzeitverzögerung, Baubehinderung oder einer anderen Leistungsstörungen aber auch bei Mängeln, bei Abrechnungsstreitigkeiten und mangelnden Zahlungen oder einer Kündigung.

Auch das Verhältnis zwischen Bauunternehmern und deren Subunternehmen unterliegt dem Baurecht. Hier unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Abschlagsrechnungen, der Schlussrechnung und Nachträgen oder auch der Leistungsdurchsetzung, unabhängig ob die VOB vereinbart wurde oder nicht.

Mit unserer allseitigen Expertise unterstützen wir dabei selbstverständlich auch private Bauherren, wenn bei deren Bauvorhaben Probleme entstehen, bei deren Lösung eine fachmännische Unterstützung notwendig ist.

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