Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ein Verkehrsunfall ist geschehen. Aufgrund der Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung sind die wirtschaftlichen Folgen meist überschaubar.

 

Doch der Teufel liegt im Detail. Die Regulierung von Verkehrsunfallsachen gegen Haftpflichtversicherungen wird immer schwieriger. Gekürzte Sachverständigenkosten, gekürzte Reparaturkosten aufgrund eines Gutachtens der Versicherung und auch Kürzungen von weiteren Schadenspositionen sind möglich. Die Versicherungswirtschaft versucht mit allen Mitteln die Forderungshöhe des Geschädigten zu reduzieren.

 

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist daher aus Sicht der Rechtsprechung – auch in einfachen Verkehrsunfallsachen – stets notwendig:

 

So hat das OLG Frankfurt (Az. 22 U 171/13) in einem Urteil mitgeteilt: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. […] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 

Die Zeitschrift Finanztest hat in der Ausgabe 09/2018 mitgeteilt: „Unser Rat: […] Anwalt. Regeln Sie nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser zum Rechts­anwalt. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. […]

 

Wir unterstützen Sie bei kleineren Blechschäden bis zu erheblichen Verkehrsunfällen.

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