Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung, Forderungsdurchsetzung – unabhängig ob es sich dabei um Honorar oder Schadensersatzforderungen bzw. dem neugeschaffenen „Quasi-Vorschussanspruch“ handelt – und Vertragsabwicklung.

Ein besonderes Augenmerk müssen wir dabei auch auf die HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, legen.

Ein großes Beratungsfeld stellt selbstverständlich die Architektenhaftung dar.

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