Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum an ungeteilten Grundstücken, auf denen sich jedoch mehrere Sonder- oder Teileigentumseinheiten befinden. Es ist geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält dabei u.a. abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und zur Verwaltung. Hinzu kommen Verfahrensvorschriften, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit auch Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln.

Streitigkeiten aus diesem Bereich können vielfältig sein. Neben den Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft spielen – wirtschaftlich gesehen – vor allem Mängelproblematiken eine große Rolle. So kann es einem Sondereigentümer verwehrt sein, Minderungsrechte wegen Mängeln am sogenannten Gemeinschaftseigentum geltend zu machen.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, den Folgen hieraus bezüglich der Geltendmachung von Forderungen ist eine spezialisierte Beratung auf folgenden Feldern dringend angeraten:

  • Prüfung und Erstellung von Bauträgerverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen
  • Durchsetzung von Mängeln an im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteilen
  • Durchsetzung von Mängeln an im Sondereigentum stehenden Bauteilen
  • Vorbereitung, Begleitung und Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen

Neben Prozessen vor dem Wohnungseigentumsgericht kommen insbesondere auch selbständige Beweis- und Klageverfahren zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft/einzelnen Mitgliedern und dem Bauträger in Betracht.

Hier können wir Sie umfassend beraten und vertreten.

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