Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen. Da hierbei eine steuerrechtliche Beratung unumgänglich ist, bieten wir Ihnen zahlreiche Spezialisten aus unserem Netzwerk an.

Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von kaufrechtlichen Ansprüchen – unabhängig ob ein verbundenes Geschäft (z.B. Darlehensvertrag zur Finanzierung) vorliegt oder nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie im Familienrecht nicht beraten können; hier bedarf es einer eigenständigen Expertise, über die wir nicht verfügen. Wir können Ihnen jedoch gerne Ansprechpartner aus unserem Netzwerk nennen.

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